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29. September 2016

Wohnriester: Für wen lohnt es sich?

Wohnriester – die immobilienbezogene Variante des „Riesterns“

Guten Tag!

Wohnriester - Petra Lohse - Baufinanzierungsspezialistin der Volksbank Stade-Cuxahven

Ich heiße Petra Lohse und arbeite als Baufinanzierungsspezialistin bei der Volksbank Stade-Cuxhaven eG in der Filiale in Hemmoor.

Mit „Riester“ verbinden viele Bürger die private Ergänzung der staatlichen Rentenversicherung in Deutschland seit 2002. Bis vor kurzem eher weniger bekannt war das sogenannte „Wohnriester“, diese Immobilienbezogene Variante rückt aber nun dank dem allgemeinen Niedrigzinsniveau immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Bereits seit 2008 wird die Schaffung privaten Immobilienbesitzes mit jährlich maximal 300 Euro für die Tilgung einer Baufinanzierung oder den altersgerechten Umbau gefördert. Berechtigt sind alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte, Soldaten und alle Empfänger von Amtsbezügen. Weiterhin steht diese besondere Form der privaten Altersvorsorge auch Pflichtversicherten in der Alterssicherung der Landwirte offen.

Selbstständige haben leider keinen Anspruch auf das Wohnriestern, es sei denn, Abgaben an die Künstlersozialkasse identifizieren sie als Einzahler in die gesetzliche Rentenversicherung.

Gut zu wissen: Im Gegensatz zur Riester-Rente profitieren beim Wohnriester aber auch die Bezieher von Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten von diesen staatlichen Zuwendungen.

Die Förderung im Rahmen des Wohnriesterns ist ausgesprochen zweckgebunden: Die Tilgung einer Baufinanzierung oder die Realisierung eines altersgerechten Umbaus bezieht sich ausschließlich auf Objekte, die von den Antragsstellern selbst bewohnt werden. Als Förderungszweck kann aber auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen angegeben werden, solange Sie die Genossenschaftsimmobilie dann auch tatsächlich bewohnen. Die räumliche Gültigkeit bezieht sich nicht nur auf Deutschland, auch Alterswohnsitze im Ausland können gefördert werden. Die einzige Ausnahme in Bezug auf die Eigennutzung stellt ein berufsbedingter Umzug dar, hier muss aber spätestens im Alter von 67 Jahren die Immobilie wieder bezogen werden, ansonsten droht eine Strafbesteuerung des Förderkontos.

Wohnriester erlebt Renaissance

Wie bereits erwähnt, erlebt Wohnriester angesichts der extrem niedrigen Baufinanzierungszinsen eine echte Renaissance. Besonders junge Antragssteller sowie Familien mit vielen Kindern und einem allgemein eher niedrigen Einkommensniveau profitieren von dieser staatlichen Förderung. In einigen Fällen erscheint durch das Wohnriestern eine Baufinanzierung auch überhaupt erst realistisch.

Als eierlegende Wollmilchsau für Baufinanzierungen entpuppt sich aber auch das Wohnriestern nicht. Denn die Förderungsbeträge werden im Rahmen eines fiktiven Kontos besteuert. Auf diese Weise kann die jeweils anfallende Steuer nicht direkt von der Förderung beglichen werden, sondern sammelt sich bis zum Ende der Laufzeit an. Da das Riesterkonto spätestens mit 68 Jahren aufgelöst werden muss, fallen dann schlagartig Summen im fünfstelligen Bereich an. Diese können entweder sofort mit einem 30prozentigen Nachlass beglichen oder ohne „Rabatt“ auf die Zeit bis zum 85. Lebensjahr verteilt werden. Trotz dieses „Hakens“ lohnt sich für viele Interessenten die Möglichkeit, mit dem Wohnriestern die Kreditlaufzeit zu verringern, als Vorbereitung der Beantragung sollte daher eine genaue und sorgfältige Gegenrechnung aller Beträge durchgeführt werden.

Gerne setzen sich meine Kolleginnen, Kollegen und ich mit Ihnen in Ruhe zusammen, nehmen eine detaillierte Aufstellung aller Vor- und Nachteile in Ihrem individuellen Fall vor und beantragen dann auch gerne direkt Ihre Wohnriester-Förderung. Rufen Sie einfach an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kommen Sie auch spontan auf einen Kaffee oder einen Tee vorbei, wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Viele Grüße,
Petra Lohse

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Jens Uhlmann

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