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29. Juni 2018

Wohngebäudeversicherung: Was sichert sie alles ab?

Einen schönen guten Tag!

Ich heiße Jan Hartmann und arbeite als Baufinanzierungsspezialist in der Filiale Stade der Volksbank Stade-Cuxhaven.

Wer ein Haus baut oder eine Bestandsimmobilie erwirbt, legt verständlicherweise auch großen Wert darauf, dass sein neues Hab und Gut so schnell wie möglich und angemessen versichert wird. Für Immobilien die mindestens zu 50 Prozent wohnlich genutzt werden, gibt es die sogenannte „verbundene Wohngebäudeversicherung“. Diese gehört zu den absolut notwendigen Versicherungen, auf die man als frischgebackener Haus- oder Wohnungsbesitzer nicht verzichten darf. Baut man komplett neu, sollte man sich auch schon frühzeitig mit seinem Versicherungsberater in Verbindung setzen, um noch während der Bauphase bereits alle zusätzlichen Risiken abzudecken und nach der Fertigstellung direkt in die genau angepasste Wohngebäudeversicherung „reinzurutschen“.

Besonderheiten der „verbundenen Wohngebäudeversicherung“

Die baulichen Charakteristiken von Gebäuden und Wohnungen unterscheiden sich genauso wie die jeweiligen Besitzerinnen und Besitzer. Die „verbundene Wohngebäudeversicherung“ stellt daher kein starres Gerüst, sondern vielmehr einen flexiblen Rahmen dar, der einige Standardbestandteile beinhaltet, aber auch um zahlreiche Zusatzelemente ergänzt werden kann. Der „Standard-Part“ umfasst im Grunde bereits drei Versicherungen, die früher üblicherweise auch getrennt angeboten wurden. Im Laufe der Zeit ergab sich dann die Notwendigkeit, die „Basics“ der Übersichtlichkeit halber zusammenzufassen. Seit 1962 existiert bereits die „verbundene Wohngebäudeversicherung“ und hat seitdem etliche Entwicklungsstufen durchlaufen. Die letzte große Änderung basiert auf den „Allgemeinen Wohngebäudeversicherungbedingungen 2008“ und beinhaltet immer noch die folgenden Grundelemente:

  • Feuerversicherung
    Dieser Part sichert den Versicherungsnehmer in Bezug auf die Folgen von Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion ab. Die Feuerversicherung gilt als historisch älteste Gebäude- oder Hausversicherung, da das Feuer im wahrsten Sinne ja „so alt wie die Menschheit“ ist.
  • Leitungswasserversicherung
    Dem Luxus, fließend kaltes und warmes Wasser direkt aus dem Wasserhahn erhalten zu können, steht ebenfalls ein entsprechendes Risiko gegenüber. Dieses Policen-Element deckt nicht nur Leckage-Schäden ab, sondern beinhaltet auch die Regulierung von Frost- und Bruchschäden an Wasserleitungen.
  • Sturmversicherung
    Als „Sturm“ gelten Luftbewegungen mit einer Geschwindigkeit von mehr als 63 km/h (Windstärke). Gleichfalls schließt dieser Teil auch Schäden mit ein, die durch Hagel verursacht werden.
  • Elementarschadenversicherung
    Als Elementarschäden gelten beispielsweise Schäden durch Überschwemmung, Schneedruck, Erdbeben, Lawinen etc.

Übrigens sind die Folgen eines Flugzeugabsturz bereits standardmäßig durch den Feuerversicherungsteil abgesichert.

Neben diesen elementaren Grundbestandteilen können zusätzlich noch alle möglichen Risiken individuell abgedeckt werden. Im Jahre 2012 existierten in der Bundesrepublik Deutschland bereits ca. 19, 2 Millionen entsprechende Versicherungspolicen, die eine enorme Bandbreite umfassen. Um sich bereits vor Abschluss einer Baufinanzierung einen guten Überblick über die genauen Vertragsbestandteile und die regionalen Besonderheiten zu verschaffen, stehen Ihnen meine Kolleginnen, Kollegen und ich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach in der Filiale an oder nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Besuch!

Beste Grüße,

Jan Hartmann

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