06. November 2017
Herbst: Was müssen Hausbesitzer beachten?
Guten Tag,
mein Name ist Axel Dittmann, ich bin als Baufinanzierungsspezialist in der Filiale Himmelpforten der Volksbank Stade-Cuxhaven tätig.
Das Wetter hat sich während der vergangenen Wochen im Norden zwar immer mal wieder von seiner besten Seite gezeigt, mittlerweile kann aber nichts mehr darüber hinwegtäuschen, dass wir uns im tiefsten Herbst befinden.
Die Schäden des Sturms Xavier sind inzwischen schon wieder weitestgehend beseitigt – manch einer wurde von der entfesselten Naturgewalt aber nicht nur sprichwörtlich kalt erwischt. Wir haben uns daher auch wieder bei der Volksbank Stade-Cuxhaven entsprechende Gedanken gemacht und möchten Ihnen einen Überblick geben, welche Maßnahmen man im Vorwege ergreifen kann und welche Pflichten insbesondere Hausbesitzer im Herbst wahrnehmen müssen:
Ausreichend versichert?
Schäden, die am Haus durch Stürme mit einer Windstärke höher als 8 entstehen, sind üblicherweise durch die „normale“ Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt – wenn überhaupt eine entsprechende Police vereinbart wurde. Wir können nur allen Immobilienbesitzern dringend dazu raten, eine entsprechende Versicherung abzuschließen – und die Angaben auch auf dem aktuellen Stand zu halten.
Nicht selten erlebt man eine böse Überraschung, wenn die tatsächlichen Schäden durch Neuerwerbungen, Aus- oder Umbauten oder andere Umstände die ursprünglich vereinbarten Summen deutlich überschreiten! Zusätzlich zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung kann man auch noch eine sogenannte Elementarschadenversicherung abschließen.
„Elementarschäden“ umfassen spezielle, naturbedingte Ursachen wie zum Beispiel Überschwemmungen, Rückstauungen oder Schäden durch Schneedruck. Die natürlichen Ursachen sind hier entscheidend – ein Erdrutsch im Gebirge ist in der Regel abgedeckt, Erdrutsche durch Bergwerkstätigkeiten – also menschlich verursachte Schäden – dagegen üblicherweise nicht.
Wichtig: Die Versicherer können selbst entscheiden, ob sie Versicherungsschutz gewähren und wie hoch die Prämien ausfallen – hier wird auf regionale Gefährdungsklassen, aber auch auf das örtliche Schadensaufkommen der letzten Jahre geschaut.
Sorgfaltsplicht als Grundstücksbesitzer
Neben den versicherbaren Risiken obliegen Ihnen als Immobilienbesitzer auch einige Pflichten, um jahreszeitlich bedingte Schäden vorzubeugen.
- Sind die öffentlichen Zuwegungen Ihres Grundstücks von Laubbäumen umsäumt, müssen Sie natürlich dafür sorgen, dass Postzusteller, Müllmänner und andere Personen, die diese Wege passieren müssen, nicht durch eine gefährliche Rutschpartie verletzt werden –
- vergleichbar mit der winterlichen Räumpflicht, die je nach Gemeinde unterschiedlich ausfallen kann.
- In Bäume und deren weitläufiges Wurzelwerk kann man natürlich nicht hineinschauen – offensichtlich morsche Stämme oder Äste müssen aber zeitnah entfernt oder der gesamte Umfang zurückgeschnitten werden, wenn Sie selbst oder andere Menschen oder Tiere gefährdet werden könnten.
- Weiterhin sollten Sie bei öffentlichen Sturmwarnungen Ihre Gartenmöbel so sichern, dass sie weder an Ihrem noch an fremden Eigentum Schäden verursachen, wenn sie von einer starken Böe erfasst und herumgeschleudert werden.
Wenn Sie weitergehende Fragen – gerade auch zu passenden und kosteneffizienten Versicherungen – haben, freuen meine Kolleginnen, Kollegen und ich uns über Ihre Kontaktaufnahme – telefonisch, per E-Mail oder gerne auch persönlich vor Ort!
Beste Grüße,
Axel Dittmann