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Rauchmelder – wo kommen sie hin?

Rauchmelder retten Leben!

Guten Tag,

Gaby Berghorn - Baufinanzierungsspezialist der Volksbank Stade-Cuxhaven - Rauchmelder

ich heiße Gaby Berghorn und bin als Baufinanzierungsspezialist in der Filiale Cuxhaven für die Volksbank Stade-Cuxhaven tätig.

„Rauchmelder retten Leben“ – dieser Slogan des Forum Brandrauchprävention e.V. basiert nicht nur auf den jahrelangen Erfahrungen von Brandschutzexperten, sondern wird durch entsprechende Paragraphen in den Bauordnungen der Bundesländer untermauert. Tatsächlich gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung, die Verantwortung für die Umsetzung in Landesrecht liegt bei den einzelnen Länderregierungen. Daher existiert in den jeweiligen Gesetzbüchern leicht voneinander abweichende Texte, die sich aber auf die Anwendungsnorm DIN 14676 „Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ beziehen.

Diese sagt folgendes aus: Rauchwarnmelder in privat genutzten Räumen (dazu zählen aber auch teilweise vermietete Ferienwohnungen, etc.) müssen vom Eigentümer installiert und gewartet werden. Dieser kann die Kosten dann aber auch wieder auf die Mieter umlegen. Als Immobilienbesitzer sind Sie demnach selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit Rauchbrandmeldern ausgestattet wurde. Die verschiedenen Übergangsfristen der Bundesländer sind mittlerweile durchweg abgelaufen. Jetzt stellt sich für Sie nur die Frage:

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Jens Uhlmann

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