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KfW-Förderstopp – die Lage, Folgen und Perspektiven

Guten Tag,

mein Name ist Jens-Christian Uhlmann und ich arbeite als Baufinanzierungsspezialist in der Geschäftsstelle Steinkirchen der Volksbank Stade-Cuxhaven eG. Einige von Ihnen haben durch den medialen Wirbel in den letzten Wochen sicher schon vom KfW-Förderstopp gehört. „Was jetzt?“, werden sich die Betroffenen fragen. Darauf möchte ich Ihnen in diesem Artikel Antworten liefern, indem ich die aktuelle Lage beleuchte, Folgen benenne und mögliche Perspektiven aufzeige.

Die aktuelle Situation nach dem KfW-Förderstopp

Die Meldung am 24. Januar kam enorm überraschend und glich für die Betroffenen einem Schock! Ohne Vorwarnung beschloss Wirtschaftsminister Robert Habeck den sofortigen KfW-Förderstopp für klimafreundliche Effizienzhäuser und das energetische Sanieren. Der Grund: Die verfügbaren Mittel waren der beispiellosen Nachfrage nicht annähernd gewachsen.

Die Entscheidung des Ministeriums bedeutete das vorzeitige und endgültige Aus der Neubauförderung für das sogenannte Effizienzhaus 55 (EH55), die eigentlich erst Ende Januar auslaufen sollte. Dies hatte Anfang November 2021 noch die alte Bundesregierung verkündet. Insbesondere in diesem Bereich kam es zu einer Antragsflut als Reaktion auf das nahende Ende der Förderung. Aus Sicht des zuständigen Ministeriums sei das EH55 nicht mehr förderwürdig, da die Voraussetzungen dafür ohnehin Marktstandard seien. Stattdessen möchte die neue Bundesregierung das EH55 zeitnah zum gesetzlichen Mindeststandard im Neubau machen.

Nach enormer Kritik korrigierte die Bundesregierung Anfang Februar die Entscheidung zumindest teilweise: Die bis zum Förderstopp am 24. Januar gestellten 24.000 Anträge sollen nun doch noch geprüft und gegebenenfalls bewilligt werden, um eine Lösung für Härtefälle anzubieten. „Das ist die bestmögliche Entscheidung bei einem Programm, das völlig aus dem Ruder gelaufen ist“, begründete Habeck.

Was sind Effizienzhäuser?

Die Effizienzhaus-Stufen gelten als Orientierung für energiesparende Gebäude – ein energetischer Standard also. Je kleiner die Kennzahl (z.B. 40) ist, desto weniger Energie verbraucht die Immobilie im Vergleich zu einem Standardgebäude, welches den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Für die Bemessung der Kennzahl gelten zwei Kriterien: Gesamtenergiebedarf und die Qualität der Wärmedämmung der Gebäudehülle. Ein EH55 benötigt beispielsweise höchstens 55 Prozent der Energie eines Standardgebäudes.

Der KfW-Förderstopp und seine Folgen

Trotz der Korrektur der Entscheidung in Teilen durch die Bundesregierung Anfang Februar dürften einige Projekte durch den Förderstopp arg in die Bredouille geraten sein. Voraussichtlich besonders betroffen sind geplante Effizienzhäuser 55. Das liegt auch an der Kurzfristigkeit des Beschlusses, die die übliche langfristige Planung der Beteiligten komplett torpediert hat. Manch Bauwilliger wird sich aufgrund der ohnehin aktuell hohen Bau- und Materialkosten gut überlegen, ob er angesichts fehlender, aber dringend benötigter Fördermittel überhaupt noch baut. Wenn doch, könnten Einsparungen zum Nachteil der Energieeffizienz und des Klimaschutzes folgen.

Nicht nur private Häuslebauer sind betroffen, auch gewerbliche Projekte wackeln. Zumal sich Kredite zur Kompensierung der fehlenden Fördergelder aufgrund gestiegener Bauzinsen teilweise nicht rechnen. Für das Vertrauen in die neue Regierung ist das ganze Szenario wenig hilfreich, da viele Deutsche beim klimafreundlichen Bauen auf Staatshilfe hoffen und setzen. Auch die Behebung des Wohnraummangels könnte sich durch den KfW-Förderstopp verkomplizieren. Andernorts drohen in Anbetracht der Ungewissheit erhebliche Verzögerungen der Bauvorhaben.

Wie sehen die Perspektiven aus?

Falls Sie vom KfW-Förderstopp direkt betroffen sind, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung und können Ihnen im besten Fall alternative Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen. Als Genossenschaftsbank können wir die gesamte Klaviatur spielen. Melden Sie sich gerne bei mir oder meinen Kolleginnen und Kollegen. Ich freue mich auf Ihre Anfragen. Beraten Sie sich auch mit den Baufirmen, wo Kosteneinsparungen für Sie möglich sind.

Für Neubauten vom Typ Effizienzhaus 40 soll bis Jahresende mit einer Deckelung von einer Milliarde Euro abgespeckt gefördert werden. Derzeit finden laut Wirtschaftsministerium „intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung“ im Hinblick auf die Neustrukturierung der EH40-Neubauförderung statt. Im Bereich der energieeffizienten Sanierung dagegen wurde bereits eine Lösung gefunden: Seit dem 22. Februar 2022 können wieder Anträge für Sanierungsmaßnahmen bei der KfW eingereicht werden. Dabei ändert sich nichts an den bisherigen Förderbedingungen. Für die beschriebenen Maßnahmen und die Abarbeitung der bis zum Förderstopp eingegangenen Anträge hat die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages rund 9,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Die Sanierungsförderung wieder aufzunehmen, ist ein elementarer Schritt. Denn die größten Potenziale für CO2-Einsparungen liegen im Sanierungsbereich. Laut Bundesregierung entstehen etwa 28 % der deutschen CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Millionen Häuser und Wohnungen in Deutschland besitzen lediglich die Effizienzklassen G und H. Diese Umstände unterstreichen die Wichtigkeit von staatlichen Förderprogrammen für die Energiewende. Sanierungen sind als wirksame Klimaschutzmaßnahme unausweichlich! Darüber hinaus ist eine grundlegende Reform der Fördersystematik für 2023 zu erwarten. Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass das GEG grundlegend überarbeitet werden soll.

Viele Grüße,

Jens-Christian Uhlmann

Baufinanzierungsspezialist der Volksbank Stade-Cuxhaven eG

Jens Uhlmann

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