Neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie tritt am 21. März 2016 in Kraft
Guten Tag,
ich bin Reinhard Dunker, Vorstand der Volksbank Stade-Cuxhaven eG. Meine Kolleginnen und Kollegen, die sich als Baufinanzierungsspezialisten in unseren Filialen jeden Tag um Ihre persönlichen Wünsche kümmern, haben in diesem Blog bereits etliche interessante Fachbeiträge veröffentlicht, über ihre Erfahrungen berichtet und auch praktische Tipps gegeben.
Heute möchte ich diese Plattform nutzen, um ein übergreifendes Thema anzusprechen, das schon jetzt Auswirkungen auf unser Tagesgeschäft hat und in Zukunft weiter haben wird: Es betrifft alle privaten Baufinanzierungskunden! Bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie handelt es sich um die Richtlinie 2014/17/ЕU des EU-Parlaments und -Rats vom 4. Februar 2014, die bis zum 21. März 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden musste. Dieses ist nun im Februar 2016 endlich geschehen. Vorher waren nur sogenannte „Referentenentwürfe“ verfügbar, die man ehrlicherweise besser als richtungsweisende Diskussionsgrundlagen bezeichnen sollte. Nichtsdestotrotz konnten wir aufgrund dieser Vorversionen bereits ganz gut abschätzen, welche konkreten Änderungen zu erwarten sind.
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