Rauchmelder – wo kommen sie hin?

Rauchmelder retten Leben!

Guten Tag,

Gaby Berghorn - Baufinanzierungsspezialist der Volksbank Stade-Cuxhaven - Rauchmelder

ich heiße Gaby Berghorn und bin als Baufinanzierungsspezialist in der Filiale Cuxhaven für die Volksbank Stade-Cuxhaven tätig.

“Rauchmelder retten Leben” – dieser Slogan des Forum Brandrauchprävention e.V. basiert nicht nur auf den jahrelangen Erfahrungen von Brandschutzexperten, sondern wird durch entsprechende Paragraphen in den Bauordnungen der Bundesländer untermauert. Tatsächlich gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung, die Verantwortung für die Umsetzung in Landesrecht liegt bei den einzelnen Länderregierungen. Daher existiert in den jeweiligen Gesetzbüchern leicht voneinander abweichende Texte, die sich aber auf die Anwendungsnorm DIN 14676 „Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ beziehen.

Diese sagt folgendes aus: Rauchwarnmelder in privat genutzten Räumen (dazu zählen aber auch teilweise vermietete Ferienwohnungen, etc.) müssen vom Eigentümer installiert und gewartet werden. Dieser kann die Kosten dann aber auch wieder auf die Mieter umlegen. Als Immobilienbesitzer sind Sie demnach selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit Rauchbrandmeldern ausgestattet wurde. Die verschiedenen Übergangsfristen der Bundesländer sind mittlerweile durchweg abgelaufen. Jetzt stellt sich für Sie nur die Frage:

Durch Klick auf die jeweiligen Zinsbindungszeiträume können diese ein- oder ausgeblendet werden

Repräsentatives Beispiel

Die Darstellung der Zinsentwicklung basiert auf den tatsächlichen und tagesaktuellen Konditionen der Volksbank Stade-Cuxhaven eG und Partnern der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Es handelt sich hier nicht um einen verbindlichen Finanzierungsvorschlag.2023-06-04

Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?

Über die jeweiligen Räume geben die Anwendungsnorm und die darauf basierenden Landesgesetze genau Auskunft: ” In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.” Um die einzelnen Rauchmelder aber in den aufgeführten Räumen so zu positionieren, dass Brandrauch auch zuverlässig erkannt und gemeldet wird, ist ein kleiner Ausflug in die Technik dieser Geräte vonnöten. Die meistverwendeten Modelle funktionieren nach dem Streulichtprinzip. Normale, rauchfreie Luft reflektiert Licht nicht, Rauch schon. Im Rauchmelder gibt es eine kleine Kammer, die an allen Seiten offen, aber im Normalzustand komplett lichtfrei ist. Eine Leuchtdiode sendet in regelmäßigen Abständen Licht aus, das nach außen dringt. Kommt Rauch in diese Kammer, wird der Lichtimpuls umgelenkt und an einen der zahlreichen Sensoren an der Kammerinnenseite gelenkt. Dieser löst dann den akustischen Warnton aus, der mindestens 85 dB(A) in 3 m Entfernung betragen muss. Achtung: Diese Lautstärke kann Hörschäden verursachen.

Wie müssen Rauchmelder angebracht werden?

Räume bis 60 qm benötigen einen, größere Räume zwei oder mehr Rauchmelder. Diese sollten normalerweise an der höchsten Stelle im Raum montiert werden, der Rauchmelder darf weder komplett noch partiell abgedeckt, überklebt oder lackiert werden. Verfügt der Raum über eine spitze Decke, muss der Rauchmelder mindestens 50 cm unter dem höchsten Punkt liegen, da sich dort ein “Wärmekissen” bildet, das die Funktion stören könnte. Rauchmelder sollten horizontal angebracht werden, die seitlichen Öffnungen dürfen nicht an Wände oder Material stoßen. Die qualitative Mindestanforderung an Rauchmelder ist die DIN EN 14604, besonders hochwertige Modelle tragen das Rauchmelder-Q. In der Bedienungsanleitung werden Montagemöglichkeiten, Funktionsprüfung und Stromversorgung beschrieben, die von Modell zu Modell etwas variieren können. Bei mehrgeschossigen Häusern oder Wohnungen empfiehlt sich die Verwendung von Rauchmeldern, die per Funk miteinander verbunden sind – registriert ein Gerät verdächtige Rauchbildung, schlagen alle anderen Rauchmelder auch an.

Wenn Sie weitere Fragen zu dieser Thematik haben oder sich allgemein über bauliche Rahmenbedingungen informieren wollen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung oder können Ihnen vertrauenswürdige Technikexperten nennen. Wir freuen uns aber natürlich auch, wenn Sie einfach mal so vorbeikommen wollen.

Herzliche Grüße,
Gaby Berghorn

Gaby Berghorn Baufinanzierungsspezialistin Cuxhaven0 47 21 / 568-119gaby.berghorn@vobaeg.de Termin direkt online vereinbaren

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