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28. Juni 2019

Instandhaltungsrücklage: Praktische Spardose für Immobilien

Einen schöne guten Tag,

mein Name ist Kai Neumann, arbeite als Baufinanzierungsspezialist in der Geschäftsstelle Buxtehude der Volksbank Stade-Cuxhaven eG.

„Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“ – dieses alte und sehr wahre Sprichwort gilt im besonderen Maße für Besitzer von Wohneigentum, sofern sie durch ihren Besitz (zwangsläufig) Mitglied einer Eigentümergemeinschaft geworden sind. Dies betrifft aber nicht nur Wohnungseigentümer, sondern auch Besitzer von „ganzen“ Häusern, sofern sie sich auf einem Gemeinschaftsgrundstück befinden. Besitz verpflichtet auch in diesem Fall – sind doch neben den Kosten für den eigenen Wohnraum auch die gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen dauerhaft im funktionsfähigen Zustand zu halten. Für diesen Zweck wird üblicherweise von der Eigentümergemeinschaft die Bildung einer Instandhaltungsrücklage beschlossen. Hierfür besteht zwar keine gesetzliche Pflicht – nichtsdestotrotz empfiehlt es sich unserer Meinung nach aber dringend, diese Möglichkeit wahrzunehmen. Andernfalls kommen auf alle Eigentümer im schlimmsten Fall „von jetzt auf gleich“ hohe Kosten zu, wenn Schäden zu beheben sind oder größere Sanierungsmaßnahmen notwendig sind.

Dringend empfohlen – die Instandhaltungsrücklage

Um sowohl die laufenden Instandhaltungs- als auch anfallende Reparatur- oder Modernisierungsaufwände unter Kontrolle zu halten und böse Überraschungen zu vermeiden, sollte die Höhe der Rücklage nicht zu hoch, aber auch nicht zu niedrig vereinbart werden. Zu hohe monatliche Einzahlungen können finanziell nicht so flexible Mitglieder der Eigentümergemeinschaft über kurz oder lang in Bedrängnis bringen, zu niedrige Beträge verhindern, dass sich im Laufe der Zeit – auch bei regelmäßigen Entnahmen für unterschiedliche Aufwendungen – ein vernünftiges „Polster“ bildet, das alle Beteiligten nachts gut schlafen lässt. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, sich einer Eigentümergemeinschaft anzuschließen, sollten im Kalkül behalten, dass für diesen Zweck regelmäßige Ausgaben anfallen, zusammen mit den laufenden Betriebskosten und den Aufwendungen für die Haus- bzw. Grundstückverwaltung bildet die Instandhaltungsrücklage das sogenannte „Hausgeld“.

Nur zweckgebunden zu verwenden!

Wichtig zu wissen: Mittel aus der Instandhaltungsrücklage sind nur für Maßnahmen zu verwenden, die direkten Instandhaltungs- oder Instandsetzungszwecken dienen. Auch nicht ausnahmsweise dürfen Gelder eingesetzt werden, um Privateigentum zu sanieren zu restaurieren oder umzubauen. Natürlich verbietet sich ebenfalls die Begleichung von Energiekosten oder die Gewährung von Darlehen. Zwar unterliegt die Bildung der Instandhaltungsrücklage der Freiwilligkeit, nichtsdestotrotz können bei zweckentfremdeter Verwendung in besonders gravierendem Umfang auch die Straftatbestände der Veruntreuung oder Unterschlagung in Anwendung kommen.

Fazit

Die Instandhaltungsrücklage ist ein wirkungsvolles Instrument einer funktionierenden Gemeinschaft, um sowohl wiederkehrenden als auch unvorhergesehenen Kosten entspannt begegnen zu können. Die Höhe dieser Reserve sollte aber sorgfältig diskutiert und einstimmig beschlossen zu werden, ansonsten verliert dieses Instrument seine Wirkkraft. Wenn Sie weitergehende Fragen zu diesem oder einem anderen Thema aus dem Bereich Hausbau, Baufinanzierung oder Immobilieneigentum haben, stehen meine Kolleginnen, Kollegen und ich Ihnen selbstverständlich gerne auch kurzfristig mit Rat und Tat zur Seite – wir freuen uns über Ihren Anruf, Ihre E-Mail oder Ihren persönlichen Besuch!

Viele Grüße,

Kai Neumann
Baufinanzierungsspezialist der Volksbank Stade-Cuxhaven

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Das sagen unsere
Kunden

Haus-/ Dachsanierung Finanzierung

Unser Ansprechpartner ist Dirk Daues und wir sind sehr gut betreut und beraten

Katharina Wenzel

07. November 2023

Finanzierung Photovoltaik

Die Beratung fand durch Herrn Daues statt. Vom ersten Kontakt bis zur Bereitstellung des Darlehens verging nur ein sehr kurzer Zeitraum. Genau auf unseren Bedarf abgestimmt. Auch die Urlaubsvertretung (Herr Uhlmann) war ohne irgendeine Verzögerung aktiv. Keinerlei Punkt zur Beanstandung. Danke für den Service.

Achim Etzkorn

01. November 2023

Hervorragende Begleitung im gesamten Prozess

Die Beratung erfolgte durch Frau Wichern und Frau Feindt in der Geschäftsstelle Stade. Von Anfang an war es ein sehr guter, vertrauensvoller Austausch. Die Baufinanzierung ist maßgeschneidert auf Zweck, Lebensumstände und zukünftige Bedürfnisse. Fragen wurden verständlich beantwortet. Unterschiedliche Angebote wurden kompetent erläutert. Auf individuelle Wünsche wurde flexibel eingegangen. Die ganze Zeit hat man das Team der Bank persönlich an seiner Seite. Dort ist man hervorragend aufgehoben.

S. G.

24. Oktober 2023

Finanzierung Haus

Super freundlicher und kompetenter Kundenservice. Herr Andreas Meyer war sehr lösungsorientiert und daran interessiert das Optimum zu erreichen. Ich bin mit dem Unternehmen und dem Kundenservice sehr zufrieden! Eine sehr gute Zusammenarbeit, schnell, präzise und eine sehr gute Beratung. Die Abwicklung war sehr schnell und komplikationslos. Immer wieder gerne.

Michelle von Allwörden

18. Oktober 2023

Herausragende Baufinanzierung bei Herr Daues

Gerne möchten wir uns bei Herrn Daues für die super kompetente und individuelle Beratung für unsere Baufinanzierung bedanken. Er hat für uns viele mögliche Optionen betrachtet, um die für uns beste Finanzierung zu bekommen.
Er war immer erreichbar und seine herzliche. Art hat alles um so angenehmer gemacht.

Anne Helmet und Andreas Wagner

18. Oktober 2023

Großartige Finanzierungsberatung durch Hr. Dirk Daues

Herr Daues beriet mich sehr kompetent bei meinem Anliegen zur Immobilienfinanzierug.
Ich erhielt umfangreiche Informationen und wertvolle Tipps.
Dabei hat Herr Daues alles ganz einfach und kompakt erklärt.
Es blieben keine Fragen offen.
Ich bin bereits seit über 30 Jahren Kunde bei der Volksbank und habe besonders durch Herrn Daues erfahren, dass das Managen meiner finanziellen Angelegenheiten kurzfristig möglich sein kann.
Großartig !

Ralf Schlutow

18. Oktober 2023

Jens Uhlmann

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