Neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie tritt am 21. März 2016 in Kraft
Guten Tag,
ich bin Reinhard Dunker, Vorstand der Volksbank Stade-Cuxhaven eG. Meine Kolleginnen und Kollegen, die sich als Baufinanzierungsspezialisten in unseren Filialen jeden Tag um Ihre persönlichen Wünsche kümmern, haben in diesem Blog bereits etliche interessante Fachbeiträge veröffentlicht, über ihre Erfahrungen berichtet und auch praktische Tipps gegeben.
Heute möchte ich diese Plattform nutzen, um ein übergreifendes Thema anzusprechen, das schon jetzt Auswirkungen auf unser Tagesgeschäft hat und in Zukunft weiter haben wird: Es betrifft alle privaten Baufinanzierungskunden! Bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie handelt es sich um die Richtlinie 2014/17/ЕU des EU-Parlaments und -Rats vom 4. Februar 2014, die bis zum 21. März 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden musste. Dieses ist nun im Februar 2016 endlich geschehen. Vorher waren nur sogenannte „Referentenentwürfe“ verfügbar, die man ehrlicherweise besser als richtungsweisende Diskussionsgrundlagen bezeichnen sollte. Nichtsdestotrotz konnten wir aufgrund dieser Vorversionen bereits ganz gut abschätzen, welche konkreten Änderungen zu erwarten sind.
Nun liegt zumindest der im Bundestag verabschiedete Gesetzesentwurf zur Änderung der betroffenen Paragraphen im BGB und der damit zusammenhängenden Dokumente vor. Um nicht den Rahmen dieses Blogartikels zu sprengen, möchte ich Ihnen statt juristischer Detailausführungen lieber einen verständlich formulierten, knappen Überblick geben:
Durch Klick auf die jeweiligen Zinsbindungszeiträume können diese ein- oder ausgeblendet werden
Die Darstellung der Zinsentwicklung basiert auf den tatsächlichen und tagesaktuellen Konditionen der Volksbank Stade-Cuxhaven eG und Partnern der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Es handelt sich hier nicht um einen verbindlichen Finanzierungsvorschlag.2023-05-28
Beratungsqualität und Kundeninformation
Einerseits soll die Qualifikation der Baufinanzierungsberaterinnen und -berater allgemein verbessert und andererseits der Informationsstand der Kunden deutlich erhöht und die Rechtsposition als Verbraucher, speziell in Bezug auf die in der Vergangenheit komplizierte Handhabung des Widerrufrechts, gestärkt werden.
Zu diesem Zweck müssen sowohl freiberufliche als auch angestellte Baufinanzierungberaterinnen und -berater ihre Eignung und die dazugehörige Sachkunde durch Zertifizierungen und Nachweise über entsprechende Berufserfahrung belegen. Für die bisher tätigen Baufinanzierungsspezialisten gilt eine sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“, die unnötige Neuzertifizierungen und unangemessene Mehraufwände vermeiden soll.
Für die Kundenseite ist erst einmal der Gültigkeitsbereich der Regelung interessant. Ein bisher allgemein als „Verbraucherdarlehen“ bekannter Kreditvertrag wird zum „Immobiliar-Verbraucherdarlehen“, wenn entweder eine Grundschuld als Sicherheit gestellt wird oder der Verwendungszweck eindeutige Rückschlüsse auf die Nutzung der Darlehensmittel, z. B. für den Kauf einer Immobilie, erlaubt. Für diesen Fall gelten ab dem 21. März 2016 besondere und sehr ausführliche Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten.
Für Sie als Baufinanzierungskunde, als unverbindlich interessierte oder bereits in der Finanzierungsplanung befindliche Privatperson ändert sich erfreulicherweise nicht viel, wenn Sie bereits mit der Volksbank Stade-Cuxhaven eG zusammenarbeiten oder eine Baufinanzierungs-Beratung bei uns ins Auge gefasst haben.
Seit März 2014 haben wir uns mit der geplanten Wohnimmobilienkreditrichtlinie auseinandergesetzt. So haben wir unsere im Branchenvergleich bereits sehr umfassende und kundenorientierte Beratung im privaten Baufinanzierungsbereich noch weiter verbessert, die Qualifizierungen unserer Beraterinnen und Berater weiter aktualisiert und die organisatorischen und administrativen Prozesse angepasst.
Was wir Ihnen nicht abnehmen können: die deutlich umfangreicher gewordenen individuellen Informations- und Beratungsaufwände. Daher möchte ich bei Ihnen um Verständnis werben. Wir haben uns so gut wie möglich vorbereitet. Trotzdem werden unsere Baufinanzierungsspezialisten Sie zeitlich mehr in Anspruch nehmen müssen, um Ihre Finanzierungswünsche genauso sorgfältig und vorausschauend umsetzen zu können, wie wir es bisher schon getan haben. Doch ab 21. März 2016 ist die Beratung umfangreich zu dokumentieren, um dem neuen Gesetz Genüge zu tun.
Vielen Dank und beste Grüße,
Reinhard Dunker
Vorstand der Volksbank Stade-Cuxhaven
Telefon: 0 41 41 / 939-110